Arbeitsrechtliche Kommission
Information zum Tarifergebnis 2011
Die AK DWBO beschloss am 30.03.2012 inhaltlich folgendes:
Einmalzahlung; zwei lineare Tabellenerhöhungen; Einbeziehung ausgezahlter Plusstunden in Berechnungsgrundlage der Jahressonderzahlung;
1.) Einmalzahlung (EZ) von 300,-€:
Für vollbeschäftigte* Mitarbeitende, die am 31.12.2011 schon beschäftigt waren und dies am 15.4.2012 noch immer sind
- als „Ausgleich für den Kaufkraftverlust in 2011“
- baldmöglichst auszuzahlen ( Mai realistisch)
- * Teilzeitbeschäftigte anteilig, maßgeblich für die Berechnung ist der Teilzeitprozentsatz am 31.12.2011.
- Verschiebungs-, Kürzungs-oder anteilige bzw. vollständige Streichungsmöglichkeit der EZ
für Diakoniestationen, Einrichtungen in einer wirtschaftliche Notlage und solche, die bei Zahlung der Einmalzahlung die 2. Hälfte der Jahressonderzahlung (JSZ) nicht ungekürzt zahlen könnten durch Dienstvereinbarung mit der MAV. Wenn die bei Auszahlung der Einmalzahlung nicht mögliche ungekürzte Auszahlung der 2. Hälfte der JSZ die Begründung für eine Dienstvereinbarung (DV)ist, gelten für diese die Nachweispflichten für die Kürzung der 2. Hälfte der JSZ analog.)Voraussetzung: „Tariftreue“ lt. § 1, Abs. 5 AVR.DWBO - Die Einmalzahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen und ist nicht zusatzversorgungspflichtig.
2.) Erhöhung der Gehaltsendtabellen der Anlage 2 (West) und der Anlage 8a um 2%
zum 01.05.2012 und weitere Erhöhung um 1,1% zum 01.10.2012
- Sowohl die davon abgeleiteten Tabellen als auch die Anlagen 9 (West und Ost) werden entsprechend angepasst.
- Für Besitzstände aus der zum 1.1.2008 in Kraft getretenen AVR.DWBO-Novellierung gelten die damals beschlossenen Regelungen, da die AK DWBO nichts Abweichendes beschlossen hat:
o Klartext: Ein Anrechnen und eine dem entsprechende Abschmelzung finden nicht statt.´
3.) Einbeziehung in den Monaten Januar bis Oktober ausgezahlter Plusstunden und
Überstunden unabhängig von der Gestaltung des Dienstvertrages in die
Berechnung der Jahressonderzahlung ( JSZ ) rückwirkend ab 01.01.2012
4.) Einmalzahlung und Ausbildungsentgelterhöhung Auszubildende
- Auszubildende, die am 31.12.2011 in einem Ausbildungsverhältnis standen und am 15.04.2012 noch beschäftigt sind, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 EUR brutto zum abrechnungstechnisch schnellstmöglichen Zeitpunkt.
- Die Ausbildungsvergütungen der Anlage 10 a (West) erhöhen sich zum 01.09.2012 um 3,1%. Die Anlage 10a (Ost) wird entsprechend angepasst.
Die aktuellen Entgelttabellen und die Erläuterungen zu den o.g. Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission finden Sie hier.
Die aktuelle AVR.DWBO und die AK-Rundschreiben finden Sie hier.

